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Vergleichbare Verträge mit dem Online-Dienst Musicbank wurden schon zuvor von Plattenlabels wie Universalmusic oder BMG Entertainment abgeschlossen. Gegen ein ähnliches Musik-Angebot von MP3.com waren Universalmusic und BMG zusammen mit anderen Plattenlabels gerichtlich vorgegangen. Dabei war nicht das Serviceangebot der Streitpunkt, vielmehr prangerte man die Tatsachen an, dass MP3.com Musik auf Servern bereitstellte, ohne von den Rechtinhabern die entsprechende Erlaubnis eingeholt zu haben. Warner Music und BMG haben sich diesbezüglich mit MP3.com außergerichtlich geeinigt, lediglich Universalmusic setzt die juristische Auseinandersetzung mit den "Musikpiraten" weiterhin fort.