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Es unterliegt einer dreimonatigen Frist für ein fakultatives Referendum. Das Gesetz dürfte voraussichtlich zusammen mit der Verordnung im ersten Halbjahr 2007 in Kraft treten, und die neue Konzession ist 2008 zu erwarten.
Das neue Gesetz geht vom Machbaren aus und gibt somit den Beteiligten nicht Anlass zum Jubel, aber alle können damit leben, so die SRG.
Der staatliche Einfluss wird allerdings grösser. Wie viel Spielraum die SRG SSR für neue Entwicklungen haben werde, hänge von der Konkretisierung und Umsetzung des Gesetzes in der Verordnung und der neuen Konzession ab.
Die medienpolitischen Weichenstellungen des Gesetzgebers wie die Technologieabgabe (ein Prozent der Radio- und Fernsehgebühren) und die erweiterten Gebührenanteile für die Privaten (je vier Prozent der Radio- resp. Fernsehgebühren) führen zur Stärkung der inländischen Konkurrenz.
Das RTVG definiert zudem neue Aufgaben zugunsten der Sinnesbehinderten (Untertitelung, Gebärdensprache und Audiodescription).