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Die Angestellten der Musiktauschbörse brachen nach dem Urteil in Jubel aus.
Ein Berufungsgericht hat die in erster Instanz angeordnete Schließung der Musiktauschbörse Napster aufgehoben. Nur wenige Stunden vor Ablauf der Frist für die Schließung des Online-Angebots entschieden die beiden Berufungsrichter am Freitag in San Francisco, Napster dürfe sein Internetangebot weiter betreiben. Die Angestellten des Unternehmens brachen nach dem Urteil in Jubel aus.
Nach Bekanntgabe des vorinstanzlichen Urteils hätte die Site am Samstag 29.Juli 6.00 MEZ geschlossen werden sollen. Vertreter der Plattenindustrie hatten die Betreiber der Website angeklagt und einen Verlust von 500 Millionen Franken durch die Verbreitung der Titel im Internet geltend gemacht. Der Austausch von Musiktitel im MP3-Format ist gerade unter den US-Amerikanischen Jugendlichen sehr beliebt.
Die Website von Napster erlebte nach eigenen Angaben in den letzten Tagen, den grössten Ansturm in ihrer Geschichte. Der Prozess dürfte dazu geführt haben, dass der Bekanntheitsgrad von Napster weltweit sprunghaft gestiegen ist.
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