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Die Napster-Anwälte berufen sich auf die Safe-Harbor-Regelung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Darin wird festgelegt, dass ISPs nicht für den Inhalt verantwortlich sind, der von den Benutzern des Dienstes eingespeist wird. Gleichzeitig argumentieren sie, dass die Börse ein Mittel für den privaten Austausch von Musik ist, vergleichbar mit dem Austausch von privaten Musik- oder Videobändern.
Die Anhörung ist die letzte Möglichkeit für Napster in dieser Instanz, den Fall zu einem positiven Abschluss zu bringen. Danach steht der Tauschbörse nur noch der Gang zum Obersten Gerichtshof der USA offen.