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Richterin Marilyn Hall Patel wies das Verlangen der Musikindustrie nach einer schnellen Verurteilung wegen Missbrauchs von Urheberrechten zurück. Beide Seiten sollen laut Gerichtsurteil nun einen unabhängigen Experten beauftragen, der die tatsächlichen Eigentumsrechte der beklagten Songs prüfen soll. Napster hatte auf Anordnung des Gerichts bereits im Sommer seine kostenlose Angebote einstellen und Schadenersatz in der Höhe von 26 Mio. Dollar zahlen müssen.
Richterin Patel übte heftige Kritik an einigen hinter der Klage stehenden Musikunternehmen. Diese scheine ihre dominierende Marktposition beim Aufbau eigener kostenpflichtiger Download-Services auszunutzen. Der von den Major Lables aufgebaute Service MusicNet habe Merkmale wettbewerbsverzerrender und marktbeherrschender Kartelle, bemerkte Patel. "Dadurch habe Napster kaum Möglichkeiten Lizenzverträge mit Musikunternehmen abzuschließen, wenn es als legaler Service neu startet", fügte die Napster-Anwältin Celia Barenholtz hinzu. Napster hofft nun auf dieser Argumentation eine Verteidigung aufbauen zu können, während Vertreter der Musikindustrie vom "Spielen auf Zeit" sprachen. "Die Taktik von Napster ist, alles in die Schlacht zu werfen, um ein endgültiges Urteil zu vermeiden", sagte Russell Frackman, ein Anwalt der Klägerseite.
Richterin Patel verfügte, dass die beiden Seiten einen unabhängigen "Special Master" berufen sollen, der genau klärt, wer für die beklagten Musikstücke tatsächlich die Urheberrechte besitzt. Verteidigerin Barenholtz meinte dazu, die Plattenfirmen hätten eine lange Geschichte der Urheberrechtsverletzung, Preisregulierung und Marktmanipulation. Wer die Urheberrechte letztendlich besitzt, müsse erst geklärt werden.
Wenn sich die Musikindustrie mit der Urheberrechts- und Schadenersatzklage endgültig durchsetzt, würde das wohl das Ende von Napster bedeuten.