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Laut Andrea Hemmi, Pressesprecherin von TV3, ist der Privatsender vom Bakom sowie vom Bundesgericht enttäuscht und betrachtet diesen Entscheid als ein weiter geschaffenes Hindernis für die Privatsender. Es bestehe seitens des Publikums kein Bedürfnis für eine klassische Nachrichtensendung. Privatsender müssten sich aus finanziellen Gründen den Bedürfnissen des Publikums anpassen. Mit der achtminütigen Kurzsendung konnte man drei bis viermal mehr Zuschauer erreichen, so Hemmi.
Die Konzession verpflichtet den Sender, ein Vollprogramm mit Schwerpunkten in den Bereichen Information und Unterhaltung zu verbreiten. Laut Hemmi wurde der Begriff "Information" erst im Nachhinein stärker eingeschränkt und bezog sich somit auf Nachrichten und politische Informationen.