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Mit diesem Entscheid des Bundesgerichtes kann die Schweizer Bevölkerung weiterhin die Breitbanddienstleistungen auf der letzten Meile nur durch die Swisscom beziehen. Damit werde die Öffnung der letzten Meile auf unbestimmte Zeit aufgeschoben. Die Begründung des Bundesgerichtsentscheides liege zur Zeit noch nicht vor.