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Das Verfahren um die Veröffentlichung von DeCCS wurde in den USA zu einem Testfall für den Digital Millennium Copyright Act (DCMA) von 1997 angesehen. Der DCMA verbietet das Aushebeln von Verschlüsselungsverfahren, wenn diese dem Schutz des Urheberrechts dienen. "Diese Entscheidung beendet ein mehr als zwei Jahre andauerndes Verfahren gegen acht Filmstudios", erklärte die EFF in einer Aussendung.
Die Filmstudios hatten die Veröffentlichung von DeCSS mit einstweiligen Verfügungen in New York und San Francisco verboten. Das Argument von 2600, die Veröffentlichung des Codes falle unter die Meinungsfreiheit, wurde in zwei Instanzen in New York abgelehnt. Die Rechtslage in den USA ist allerdings nicht ganz eindeutig, da im November 2001 ein kalifornisches Gericht ein gegenteiliges Urteil gefällt hatte. Dieses Urteil wird von der Filmindustrie zurzeit vor dem Obersten Gerichtshof des Bundesstaates Kalifornien angefochten.
DeCSS zur Umgehung des DVD-Kopierschutzes wurde ursprünglich 1999 von einer Hackergruppe veröffentlicht, deren einziges bekanntes Mitglied der damals 16-jährige Jon Johannsen ist. Der Jugendliche gab als Motivation an, dass er DVDs auf seinem Linux-PC abspielen wollte.