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Während EMI sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusammenarbeit mit Napster/Berteslmann vorstellen kann, lehnte besonders Sony deren Angebot zur Zahlung einer Millarde Dollar als Schadensersatz ab. In einer Branche, die 40 Mrd. Dollar Umsatz erarbeite, sei der Vorschlag untragbar. Vielmehr soll Napster das in der vergangenen Woche ausgesprochene Urteil umsetzen, reagierte Sony. Von einem US-Gericht war Napster dazu verpflichtet worden, kommerziell geschützte Musik downloaden zu lassen. Der ursprüngliche Mitkläger gegen Napster, Bertelsmann, der im Herbst 2000 sich an der Tauschbörse verbündete, will hingegen Napster in ein kostenpflichtiges Unternehmen umwandeln.