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Publikationsdatum
30. Januar 2007
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Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2006 beschlossen, die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen ab 1. April 2007 um 2,5 Prozent oder rund 30 Mio. CHF zu erhöhen.

Von den insgesamt 145 Mio. CHF Mehrbedarf der SRG SSR anerkannte der Bundesrat 96 Mio. CHF und wies 49 Mio. CHF aus unterschiedlichen Gründen zurück.

Den Mehrbedarf der Privaten, der Billag und der Behörde (36 Mio. CHF) hat er anerkannt.

Der Fortführung der bisherigen Leistungen der SRG SSR und der Leistungsentwicklung, insbesondere im Bereich der technischen Modernisierung von Radio und TV, hat er weitgehend zugestimmt.

Der über Gebühren zu finanzierende Mehrbedarf der SRG SSR und der Privaten beträgt 61 Mio. CHF, nämlich 25 Mio. CHF für die SRG SSR und 36 Mio. für die Privaten.

Zur Finanzierung beschloss der Bundesrat eine Gebührenerhöhung von 2,5 Prozent (30 Mio. CHF) und antizipierte durchschnittliche Mehreinnahmen von jährlich 31 Mio. CHF, indem er von einer weitaus stärkeren Zunahme der gebührenzahlenden Haushalte ausging als die unabhängige Inkassostelle Billag.

Von den 49 Mio. CHF des nicht anerkannten Bedarfs verbleibt ein Finanzierungsrisiko von 19 Mio. CHF.

Nach Berücksichtigung weiterer Korrekturbeträge von insgesamt 13 bis 18 Mio. CHF verleibt für die SRG SSR nach dem Gebührenentscheid eine Finanzierungslücke von rund 55 Mio. CHF, welche mit einem weiteren Massnahmenpaket finanziert werden muss.

Der Verwaltungsrat der SRG SSR hat auf Antrag der Geschäftsleitung entschieden, dass ein Massnahmenpaket umgesetzt wird, das dem Bundesratsentscheid Rechnung trägt und mit dem rund 55 Mio. CHF pro Jahr eingespart werden können.

Die Massnahmen präsentieren sich im Überblick wie folgt:

Weitere Verbesserung der Effizienz
Die SRG SSR führt ihre Politik der konsequenten Produktivitäts- und Effizienzsteigerung weiter, um angesichts der dynamischen Branchenentwicklung notwendige Entwicklungsspielräume zu schaffen. So wird beispielsweise die IT in sprachregionalen Kompetenzzentren konzentriert. Ein weiteres Beispiel ist die Verkürzung des Simulcasting, der Übergangsphase vom analog- zum digital- terrestrischen TV in Graubünden und im Wallis.

Staffelung der Projekte digitaler Angebote
Die Einführung von HDTV erfolgt gestaffelt: Die Migration der 1. und 2. Programme und damit die Vollversorgung wird um zwei Jahre von 2010 auf 2012 verschoben. Um die HD-Präsenz der SRG SSR und die technologische Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der ausländischen Konkurrenz sicher zu stellen, wird im Hinblick auf die EURO 2008 per Ende 2007 ein Shared Channel realisiert, der die Verbreitung von TV-Sendungen im HD-Format in den Landessprachen erlaubt.

Die SRG SSR verzichtet in der Planungsperiode auf ihren exklusiven 3. DAB-Layer (Digital Audio Broadcasting) und verschiebt die Einführung des 2. Layer um ein Jahr.

Verzicht auf Geplantes
Auf TSI Italia wird verzichtet. Die Einführung eines Angebots KIKA & TvR (Kinderkanal/SF und Televisiun Rumantscha) wird zurückgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt neu beurteilt.

Verzicht auf Bestehendes
Die SRG SSR verzichtet auf die Erneuerung des Vertrages mit der Rechteinhaberin der Formel 1 und damit auf die Übertragung der entsprechenden Automobilrennen und Trainings ab 2008. Diese Kostenmassnahme trifft eine Sportart, die gemäss der Sportstrategie der SRG SSR nicht zur ersten Priorität gehört.