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Das Gericht beauftragte mit der Klärung der kniffligen Problematik den Juristen Neil Boorstyn aus San Francisco. Wesentlich bei der Entscheidung dieser Frage ist, ob der Komponist bzw. Künstler des jeweiligen Songs eine Auftragsarbeit ("work for hire") für das Label geleistet hat oder nicht. Im Falle einer Auftragsarbeit hätte die Plattenfirma die Rechte an dem Stück für 95 Jahre gesichert. Andernfalls gehen die Rechte nach 35 Jahren zurück an den Künstler, der dann klagsberechtigt wäre. "Das Verfahren könnte ein wichtiger Schritt für Künstler sein, die den digitalen Vertieb ihrer Musik selbst kontrollieren wollen", kommentierte Jonathan Schwartz, Berater von Napster, die Entwicklung des Prozesses. Boorstyn wurde vom Gericht keine Frist für seinen Bericht gesetzt.
Die Musikindustrie sieht die Sachlage in dem Verfahren allerdings völlig anders. Es gehe nicht um digitale Vertriebsrechte, war Matt Oppenheim, Vizepräsident der Record Industry Association of America (RIAA), bemüht von dieser Front des Rechtsstreits abzulenken. Die Labels stehen in dieser Frage nicht nur unter Beschuss der Napster-Verteidigung, sondern müssen auch die Kritik zahlreicher Künstler einstecken (avguide.ch berichtete). Die Songs seien von CDs gestohlen worden, an denen die Plattenfirmen die Rechte besitzen. Die Lieder seien nicht als MP3-Files auf den Markt gebracht worden, sondern von verkauften Datenträgern raubkopiert worden, erklärte Oppenheim den Standpunkt der RIAA. Er zeigte sich aber dem weiteren Verlauf des Verfahrens gegenüber gelassen. Die Verträge der Künstler werden zeigen, dass diese ihre Rechte auf die Labels übertragen haben, so Oppenheim.