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Publikationsdatum
19. Juli 2002
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Internet-Radios müssen in den USA ab 20. Oktober 2002 eine Gebühr von sieben US-Cent pro Song zahlen. Damit hat die Copyright-Office des US-Kongresses die von der Musikindustrie geforderten 14 US-Cent halbiert, berichtet die Los Angeles Times. Die Entscheidung legt die Gebühr für Webradios in der gleichen Höhe wie für traditionelle Radios fest. Die Webradio-Betreiber sehen aber wenig Grund zur Freude. Sie erwarten eine Konsolidierung der Webradiolandschaft. Am Ende, so die Kritiker der Entscheidung, werden wenige grosse Webradios darüber entscheiden, welche Musik gespielt wird.

"Die Entscheidung wirft Beethoven.com und beinahe alle kleinen kommerziellen Webradios aus dem Geschäft", kritisiert Kevin Shively, Direktor für interaktive Medien beim Webradio Beethoven.com. SoundExchange, der Lizensierungsarm der RIAA, hatte den kleinen Webradios eine 14-Prozent-Gebühr nach Umsatzhöhe angeboten. Die meisten Webradios erwirtschaften nur minimale Umsätze. Allerdings galt das Angebot nicht für größere Radios, die sich eine Verrechnung per Song leisten könnten. Dieses Angebot wurde aber wiederum von der führenden Handelsgruppe für Online-Musik, Digital Media Association, bekämpft, die eine einheitliche Lösung wollte. Aber auch die Musikindustrie freut sich nicht, weil ihr sieben US-Cent pro Song zu wenig sind. Mit der jetzt beschlossenen Lösung scheint daher niemand wirklich zufrieden zu sein.