NEWS
Nach Ansicht des Berufungsgerichts handelt es sich bei der Software im rechtlichen Sinne um einen Redebeitrag. Da die US-amerikanische Verfassung Rede- und Meinungsfreiheit schützt, könne der Einsatz von DeCSS nicht verboten werden. Man erkenne zwar die Urheberrechte der Filmstudios an, die in der Verfassung verankerte Redefreiheit sei jedoch höher zu bewerten. Dabei sei es nicht Aufgabe des Gerichts, die fragwürdige soziale Relevanz von DeCSS zu beurteilen.
Nach bisheriger Rechtsauffassung handelte es sich bei DeCSS um eine Software, deren Programmierung, Verbreitung und Einsatz nicht durch den Verfassungsartikel zur Redefreiheit geschützt sei. Computernutzer handeln nach dem neuen Richterspruch demnach nicht illegal, wenn sie eine kopiergeschützte DVD mit Hilfe von DeCSS entschlüsseln. Gleichwohl bleibt es strafbar, die entschlüsselte Inhalte weiter zu verbreiten. Da gegen den Einsatz von DeCSS noch mehrere Verfahren anhängig sind, ist die jetzige Entscheidung voraussichtlich noch nicht die endgültige.