Mitten im bereits angelaufenen Weihnachtsgeschäft hat Nikon Schweiz für ihre Kunden die Garantie-Leistungen auf 3 Jahre ab Kaufdatum ausgeweitet. Von der Neuerung profitieren können auch Kunden von Nikon Schweiz, die ihre Kamera bereits zu einem früheren Zeitpunkt in diesem Jahr gekauft haben. So wird beispielsweise für eine im Januar 2012 gekaufte Kamera die bisher geltende Swiss-Garantie von zwei Jahren um ein zusätzliches Jahr erweitert.
Am 1. Januar 2013 tritt in der Schweiz eine Gesetzesrevision bezüglich der gesetzlichen Gewährleistungspflicht in Kraft. Diese sieht vor, dass der Verkäufer gegenüber dem Endkonsumenten neu 2 Jahre (bisher 1 Jahr) lang für Mängel einstehen muss, welche bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben.
Bei der Nikon Swiss Garantie (3 Jahre) handelt es sich um eine weitergehende, freiwillige Dienstleistung von Nikon Schweiz gegenüber Endkonsumenten. Im Garantiefall repariert oder ersetzt Nikon Schweiz während drei Jahren ab Kaufdatum jede durch sie verkaufte Kamera.