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Digitales Kabel-TV

Verbreitungspflicht für Analog-TV aufgehoben

Die Pflicht zur Verbreitung von Fernsehprogrammen im analogen Angebot der Kabelnetze wird schrittweise aufgehoben. Die Verbreitungspflicht gilt ab 2015 nur noch im digitalen Bereich. Die angepasste Verordnung des UVEK tritt am 1. Juni 2013 in Kraft.

Von Guido Dietrich ·
Analoges Kabelfernsehen: freie Programmwahl durch Netzbetreiber
Analoges Kabelfernsehen: freie Programmwahl durch Netzbetreiber

Die Kabelnetzbetreiber können mittelfristig vollumfänglich selber entscheiden, welche Programme sie über ihre analogen Netze verbreiten. Wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilt, wird die bisherige analoge Verbreitungspflicht in zwei Schritten aufgehoben: Per 1. Juni 2013 entfällt die Aufschaltverpflichtung für die ausländischen Programme. Ab 1. Januar 2015 kann auch auf die analoge Verbreitung der inländischen verzichtet werden.

Falls ein Kabelnetzbetreiber seiner Kundschaft einen kostenlosen Digital/Analog-Wandler für den Empfang eines gleichwertigen digitalen Grundangebots anbietet, ist er schon vor diesem Zeitpunkt von allen analogen Verbreitungspflichten entbunden und ist frei in der Zusammensetzung seines analogen Fernsehangebots. Einzig das Jugendprogramm Joiz muss wegen eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts bis 21. März 2015 weiterhin analog verbreitet werden.

Gemäss UVEK werden heute in rund 85% aller Haushalte die TV-Programme digital empfangen.

Der Autor Guido Dietrich
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