Im Smartphone-Alltag hat man die freie Wahl. Entweder ärgert man sich über den leeren Akku oder über den vollen Speicher. 4K/UHD-Filmerei und «Ich-hab-noch-mehr-Megapixel»-Fotos füllen den Speicher innert Kürze und saufen dabei auch gleich den Akku leer.
Für den Speicherärger haben nun viele Handyhersteller Balsam angekündigt. Die Top-Modelle von Samsung, LG und Sony verfügen wieder über kleine Schlitze oder Schubladen, in die sich MicroSD-Speicherkärtchen einschieben lassen. Bestenfalls wird so aus einem 16-Gigabyte Smartphone ein Speicherbolide mit 216 Gigabyte Platz für Videos, Filme und HD-Musik bis zum Abwinken. Man darf nun also fröhlich auf seinem Handy 360-Grad-Videos geniessen und die nötigen Dateien in Gigabyte-Grösse herunterladen.
Murks bei Android
Bevor man nun aber den Speicher seines Androiden mit Dutzenden fetten Spiele-Apps vollklatscht, sollte man das «Aber» in der neuen Speicherfreiheit kennen. Der Platz auf den SD-Kärtchen steht primär für selbstgemachte Filme und Videos zur Verfügung. Apps und deren Daten kann man zwar «im Prinzip» auch darauf speichern, dafür müssen App-Entwickler und Handy-Hersteller aber mitspielen.
Der Grund ist ein Murks bei der Entwicklung von Android. In den ersten Versionen hat man einfach einen Teil des Handyspeichers für ein Datenlaufwerk reserviert und diesen abstruserweise als SD-Speicher bezeichnet. Auf alten Androiden wird deshalb oft eine SD-Karte ausgewiesen, obwohl diese gar nicht vorhanden ist.
Ein weiteres Problem ist, dass Android intern das Linux-Dateisystem ext4 verwendet, die Speicherkärtchen aber auf das FAT-Format von Microsoft zurückgreifen. Die Windows-Macher erhalten darum auch einen Batzen für jedes verkaufte Android-Phone.
Erst mit Android 5 hat man diesen ganzen Murks neu zurechtgemurkst. SD-Kärtchen können nun ebenfalls mit ext4 formatiert werden. Android erkennt den internen Speicher und die Speicherweiterung dann eher als «grosses Ganzes». Nachteil ist aber, dass die mit ext4 formatierten Kärtchen nicht mehr ohne Weiteres am PC gelesen werden können.