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Rechtsgrundlage der strafrechtlichen Verfolgung einzelner Tauschbörsen-User ist der No Electronic Theft Act (NET), der bereits 1997 unter der Clinton-Administration beschlossen wurde. Demnach ist es ein Verbrechen, Kopien von urheberrechtlich geschützten Produkten mit irgend jemandem – egal ob Freunde oder Verwandte – zu teilen bzw. weiterzugeben. Wenn der Wert 1000 Dollar übersteigt, droht eine Haftstrafe von einem Jahr. Überschreitet der Wert der Kopien 2500 Dollar können bis zu fünf Jahre Gefängnis blühen. Bisher wurde der NET-Act vor allem bei Copyright-Verletzungen von Software angewandt.
"Viele Menschen glauben, diese Aktivitäten seien legal", erklärte Malcolm. "Und viele finden auch, dass es legal sein sollte." Das sei aber nicht der Fall und könne aus Gründen der Lebensfähigkeit der US-Contentindustrie nicht legal sein, so Malcolm weiter. "Einige Strafverfolgungen, die das klar stellen, wären sehr hilfreich", stimmte Cary Sherman, Präsident der Musikindustrie-Lobby RIAA, zu. Die Aussicht auf eine Gefängnisstrafe würde die User "zweimal überlegen lassen", bevor sie durch Musik-Download das Urheberrecht verletzen, hofft Sherman. Gary Shapiro, Präsident der Consumer Electronics Association, steht dem Vorschlag einer Strafverfolgung skeptischer gegenüber. Er hält die Kriminalisierung einer in den USA etwa 70 Mio. Menschen umfassenden Gruppe für problematisch.