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Für die selbst gebrannten CDs ist laut dem Medienbericht kein Kopierschutz vorgesehen. Um eine illegale Weiterverbreitung nachvollziehen zu können, sollen die heruntergeladenen Songs aber die Daten des ursprünglichen Käufers enthalten. Die Übertragung auf ein Abspielgerät will Universal im kopiergeschützten Windows Media Format erlauben. Abhängig von Titel und Exklusivität ist ein differenziertes Preissystem im Bereich von 0,50 bis fünf Euro geplant. Im Durchschnitt soll das Herunterladen eines Songs einen Euro kosten.
An Abrechnungsmöglichkeiten sind Vorkasse oder die Bezahlung über die Telefonrechnung vorgesehen. Die notwendige technische Unterstützung dafür erhält Universal von der Deutschen Telekom, deren Internet-Tochter T-Online zunehmend auf kostenpflichtigen Content setzt. Unterstützung bei der Abrechung sollen die User mittels eines eigenen Software-Moduls erhalten.
Universal und Sony hatten sich erst vor kurzem dazu entschlossen, ihre Songs nicht nur beim eigenen Online-Portal Pressplay, sondern auch bei unabhängigen Online-Händlern wie Amazon, Best Buy und Sam Goody anzubieten. Bei den grossen Musikkonzernen herrscht derzeit noch Uneinigkeit darüber, wie jene Kunden, die bevorzugt illegale Gratis-Tauschbörsen nutzen, zurückzugewinnen sind. Einig sind sich die Industrie-Giganten lediglich darin, dass CD-Brenner und Web-Downloads die Hauptursachen für ihre Umsatzrückgänge sind.