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Bei ihrem gegenwärtigen Antrag beruft sich die RIAA auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), nach dem die Provider für das, was auf ihren Servern gespeichert ist, verantwortlich sind. Nach der Auffassung von Verizon kommt der DMCA in diesem Fall jedoch nicht zur Anwendung, da die Musikdateien nicht auf den Servern des Providers, sondern auf einem der so genannten "Peer-to-Peer"-Knoten des Mitglieds gespeichert sind. "Wir verstehen, dass die RIAA ein Problem mit den Copyright-Verletzungen hat und unsere Daten benötigt. Andererseits haben wir legitime Bedenken, dass ihr Vorgehen der geltenden Rechtslage entspricht", erklärte Verizon-Sprecherin Sarah Deutsch.
Sollte die RIAA die geforderten Daten bekommen und wie angekündigt Klage gegen den Kunden von Verizon erhebt, wäre das der erste Fall gegen einen einzelnen Teilnehmer des Musikdateitausches. Bislang hatte die RIAA nur gegen die Betreiber von zentralen Servern, wie beispielsweise Napster, geklagt.