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Publikationsdatum
26. November 2002
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Ein Bundesgericht in Los Angeles entscheidet über die Zukunft der Online-Musiktauschbörse KaZaA . Wenn das Gericht beschließt, eine Klage gegen den Betreiber der Tauschbörse, Sharman Networks, in den USA zuzulassen, könnte KaZaA bald ein ähnliches Schicksal blühen wie Napster, Aimster, Audio Galaxy, Grokster und Morpheus, berichtet das Branchenportal Cnet. Im Gegensatz zu den Verfahren gegen die anderen unautorisierten Musikservices steht in diesem Fall auch die internationale Reichweite der US-Copyrightregelungen auf dem Prüfstand.

Sharman Networks hat am Anfang des Jahres die Rechte an der KaZaA-Technologie vom Gründer Niklas Zennström gekauft. Das Hauptquartier von Sharman Network ist zwar in Australien, gemeldet ist das Unternehmen aber auf dem pazifischen Inselstaat Vanuatu. Die Betreiber der Musiktauschbörse haben zudem versucht, Geschäftskontakte in die USA so gering wie möglich zu halten. Eine Entscheidung des Gerichts bedeutet zwar für US-Vermögenswerte des Unternehmens nichts Gutes, nicht aber das Ende von KaZaA. Selbst wenn das Unternehmen in Vanuatu oder Australien verklagt werden sollte, wäre ein erneuter Verkauf der Software und der Markenrechte eine Option. Der Schöpfer der FastTrack-Software, auf deren Grundlage KaZaA funktioniert, hat genau diesen Schritt gesetzt, als er sich in den Niederlanden einer Klage gegenüber sah.

Die Musikindustrie hat von Anfang an vehement und teilweise erfolgreich versucht, Online-Tauschbörsen tot zu klagen. Den anfänglichen Widerstand gegen das Internet als Distributionsweg für Musik haben die Musiklabels inzwischen schon aufgegeben. Der Kampf richtet sich nun gegen Peer-to-Peer-Systeme, die unautorisiert Musik im Web anbieten, sowie gegen illegale Kopien.