NEWS
Aus einem dem Handelsblatt vorliegenden Dokument der Kommission geht hervor, dass jedem der beteiligten Unternehmen ein Staat in der Europäischen Union zugeteilt wurde, in dem die jeweilige Gesellschaft exklusiv die Nintendo-Produkte vertreiben sollte. Außerdem seien die Händler von Nintendo verpflichtet worden, nicht über inoffzielle Kanäle in andere Länder (Parallelhandel) zu exportieren. Zu diesem Zweck erteilten laut Kommission die beteiligten Unternehmen ihren Gross- und Einzelhandelskunden Exportverbote, deren Einhaltung auch kontrolliert wurde. Zusätzlich soll Einzelhändlern der Preiswettbewerb erschwert worden sein.
Die Untersuchungen wurden bereits im Jahre 2000 eingeleitet und befinden sich laut Angaben der Kommission noch im Laufen. "Die Europäische Kommission hat die Aufgabe, die Verbraucher vor Geschäftspraktiken zu schützen, die die Preise künstlich auf hohem Niveau halten. Europäische Familien geben alljährlich Millionen für Videospiele aus, und wir wollen dafür sorgen, dass sie dabei nicht betrogen werden", so EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti.