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Die Hollywood-Studios und TV-Stationen hatten in der blossen Existenz des Sonicblue-Gerätes eine Copyright-Verletzung gesehen. Das digitale Wunderding ist nämlich nicht nur fähig, Fernsehsendungen aufzuzeichnen, sondern kann auch Werbungen ausblenden sowie die Aufzeichnungen ins Internet oder zu anderen Geräten versenden. Im Oktober 2001 klagten sie daher den Produzenten. Die Besitzer des Videorecorders sahen sich durch die Klage der Filmindustrie gegen Sonicblue in ihren Bürgerrechten verletzt. Sie antworteten – unterstützt durch die Bürgerrechtsgruppe Electronic Frontier Foundation (EFF) - mit einer Gegenklage.
Die Filmindustrie hatte versucht, die Verbindung ihrer Klage mit den Einwänden der Konsumenten zu verhindern. Es sei nicht geplant, einzelne Besitzer zu belangen. Bürger- bzw. Konsumentenrechte seien durch die Klage daher nicht betroffen. Diese Ansicht hat Richterin Florence Cooper offensichtlich nicht geteilt. "Wir sind zufrieden, dass das Gericht anerkennt, dass eine Auseinandersetzung über digitale Videorecorder auch Konsumenten miteinbeziehen muss, die die Geräte kaufen und verwenden", sagte Robin Gross, Vertreter der EFF. Der ReplayTV 4000 wurde etwa 5000 mal verkauft. Das Nachfolgemodell ReplayTV 4500 ist bereits in vier Varianten ab 400 Dollar zu haben.