Pflicht zur Rückgabe und zur Rücknahme
Die VREG verpflichtet den Inhaber, sein ausgedientes Gerät einem Händler oder einer Entsorgungsunternehmung zurückzugeben. Möglich ist auch die Rückgabe an eine öffentliche Sammelstelle für Geräte oder an eine öffentliche separate Sammlung für Geräte. Die Entsorgung von Geräten mit dem Siedlungsabfall (im Kehrichtsack oder mit der Sperrgutabfuhr) ist nicht mehr zulässig.
Die VREG verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler von Geräten, diese zurück-zunehmen. Alle Händler müssen diejenigen Arten von Geräten aus dem Geltungsbereich zu-rücknehmen, die sie im Sortiment führen. Auch wer Fernsehgeräte nur einer einzigen Marke verkauft, muss alle Fernsehapparate zurücknehmen. Sie müssen die Geräte an ihren Ver-kaufsstellen entgegennehmen und dürfen den Kunden nicht an eine Sammelstelle oder an eine Entsorgungsunternehmung verweisen.
Ausgediente Geräte müssen umweltverträglich und nach dem Stand der Technik verwertet oder beseitigt werden. Die VREG enthält zudem Kriterien für die umweltverträgliche Entsorgung von ausgedienten Geräten.
SWICO Recycling-Garantie
garantiert die kostenlose Rücknahme aller Altgeräte. Die VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) wird durch die SWICO Recycling-Garantie lückenlos umgesetzt.
In erster Linie sollen ausgediente Geräte beim Händler kostenlos abgegeben werden (auch ohne Neukauf). Daneben stehen auch autorisierte SWICO Abgabestellen ebenfalls für die kostenlose Rückgabe zur Verfügung. Über die Hotline 0900 57 37 77 kann man gegen eine Gebühr von CHF 25.-- auch Hausabholungen veranlassen.
Recycling-Gebühr für Geräte der Unterhaltungselektronik
Fernseher, Monitore > 65 cm (inkl. Rückprojektoren):30.–Fernseher, Monitore < 65 cm (inkl. Videorbeamer): 15.–
Komplette Audio- und DVD-Anlagen inkl. Lautsprecher, Keyboards (audio-akustische Geräte): 10.–
VCR, DVD, SAT-Empfänger: 5.–
Camcorder, Digitalkameras: 5.–
Audio-, Hifi-Komponenten und Lautsprecher (pro Verpackungseinheit): 5.–
Portable Geräte inkl. Car-Unterhaltungelektronik (Autoradios usw.) und Analog Kameras, ander Kleingeräte (Kopfhörer, kleine Lautsprecher usw.): 2.–
Die vorgezogene Entsorgungsgebühr für eingebaute Batterien (vEG) ist in der vRG für das Gerät inbegriffen.
Die vRG für ein Gerät deckt auch das Recycling des Gerätezubehörs. Separat verkauftes Zubehör über CHF 50.– Konsumentenpreis (BMP) ist vRG-pflichtig.
Für Geräte mit einem Konsumentenpreis (BMP) unter CHF 50.– wird keine Gebühr erhoben.
weitere Informationen
Recycling-Hotline 0900 57 37 77 (1.49/Min.)beim Handel und den Herstellern, Importeuren
SWICO: www.swico.ch, Tel. 01 445 38 00, Fax 01 445 38 01
Abgabestellen: http://www.swico.ch/3d_recycling/html/recy02d_abgabestellen.html