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Publikationsdatum
6. Februar 2002
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Seit dem 1. Januar 2002 erheben die Lieferanten für neu gelieferte Geräte der Unterhaltungselektronik auf dem Kaufpreis eine vorgezogene Recyclinggebühr (vRG). Mit dieser Gebühr werden die Transport- und Recyclingkosten für ausgediente Geräte finanziert. Den Besitzern und dem Handel ist somit die kostenlose Rückgabe alter Geräte und Zubehörteile (inkl. enthaltener Batterien) zum Recycling ermöglicht. Die SWICO Recycling-Garantie garantiert zusammen mit den vertraglich eingeschlossenen Recycling-Unternehmen und der kontrollierenden EMPA St. Gallen die fachgerechte Rezyklierung. Die Lösung entspricht derjenigen für Büroelektronik- und Informatikgeräte, die seit 1994 besteht.

Pflicht zur Rückgabe und zur Rücknahme

In der Schweiz fallen jährlich rund 110 000 Tonnen an Abfall aus elektrischen und elektronischen Geräten an. Diese Menge soll nicht mehr zusammen mit dem Siedlungsabfall entsorgt werden, sondern über separate Wege. Hierzu hat der Bund die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG) erlassen. Der VREG unterstellt sind im Wesentlichen die elektrischen und elektronischen Geräte der Unterhaltungselektronik, der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Haushaltgeräte inklusive die elektronischen Komponenten der erwähnten Geräte (also z.B. ausgebaute Leiterplatten).

Die VREG verpflichtet den Inhaber, sein ausgedientes Gerät einem Händler oder einer Entsorgungsunternehmung zurückzugeben. Möglich ist auch die Rückgabe an eine öffentliche Sammelstelle für Geräte oder an eine öffentliche separate Sammlung für Geräte. Die Entsorgung von Geräten mit dem Siedlungsabfall (im Kehrichtsack oder mit der Sperrgutabfuhr) ist nicht mehr zulässig.

Die VREG verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler von Geräten, diese zurück-zunehmen. Alle Händler müssen diejenigen Arten von Geräten aus dem Geltungsbereich zu-rücknehmen, die sie im Sortiment führen. Auch wer Fernsehgeräte nur einer einzigen Marke verkauft, muss alle Fernsehapparate zurücknehmen. Sie müssen die Geräte an ihren Ver-kaufsstellen entgegennehmen und dürfen den Kunden nicht an eine Sammelstelle oder an eine Entsorgungsunternehmung verweisen.

Ausgediente Geräte müssen umweltverträglich und nach dem Stand der Technik verwertet oder beseitigt werden. Die VREG enthält zudem Kriterien für die umweltverträgliche Entsorgung von ausgedienten Geräten.

SWICO Recycling-Garantie

Hersteller und Importeure von Geräten der Unterhaltungselektronik sowie der Detailhandel und seine Organisationen haben sich 2001 in einer Konvention innerhalb des Verbandes - SWICO, Schweizerischer Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik - auf ein gemeinsames Recycling- und Entsorgungskonzept geeinigt, die «SWICO Recycling-Garantie». Sie entspricht der Lösung für Informatik-, Büroelektronik- und Telekommunikationsgeräten sowie für Apparate der grafischen Industrie. Es ist nicht gewinnorientiert und zielt darauf ab, den Konsumenten eine günstige Entsorgungsmöglichkeit für Geräte zu schaffen. Die “Kommission Umwelt” des SWICO setzt die Konvention um, lizenziert und kontrolliert Betriebe für das Recycling und organisiert die Zusammenarbeit mit dem Handel. Die Finanzierung mit vorgezogenen Recyclinggebühren auf Neugeräten
garantiert die kostenlose Rücknahme aller Altgeräte. Die VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) wird durch die SWICO Recycling-Garantie lückenlos umgesetzt.

In erster Linie sollen ausgediente Geräte beim Händler kostenlos abgegeben werden (auch ohne Neukauf). Daneben stehen auch autorisierte SWICO Abgabestellen ebenfalls für die kostenlose Rückgabe zur Verfügung. Über die Hotline 0900 57 37 77 kann man gegen eine Gebühr von CHF 25.-- auch Hausabholungen veranlassen.

Recycling-Gebühr für Geräte der Unterhaltungselektronik

Fernseher, Monitore > 65 cm (inkl. Rückprojektoren):30.–
Fernseher, Monitore < 65 cm (inkl. Videorbeamer): 15.–
Komplette Audio- und DVD-Anlagen inkl. Lautsprecher, Keyboards (audio-akustische Geräte): 10.–
VCR, DVD, SAT-Empfänger: 5.–
Camcorder, Digitalkameras: 5.–
Audio-, Hifi-Komponenten und Lautsprecher (pro Verpackungseinheit): 5.–
Portable Geräte inkl. Car-Unterhaltungelektronik (Autoradios usw.) und Analog Kameras, ander Kleingeräte (Kopfhörer, kleine Lautsprecher usw.): 2.–
Die vorgezogene Entsorgungsgebühr für eingebaute Batterien (vEG) ist in der vRG für das Gerät inbegriffen.
Die vRG für ein Gerät deckt auch das Recycling des Gerätezubehörs. Separat verkauftes Zubehör über CHF 50.– Konsumentenpreis (BMP) ist vRG-pflichtig.
Für Geräte mit einem Konsumentenpreis (BMP) unter CHF 50.– wird keine Gebühr erhoben.

weitere Informationen

Recycling-Hotline 0900 57 37 77 (1.49/Min.)
beim Handel und den Herstellern, Importeuren
SWICO: www.swico.ch, Tel. 01 445 38 00, Fax 01 445 38 01
Abgabestellen: http://www.swico.ch/3d_recycling/html/recy02d_abgabestellen.html